Directive NIS2 European Union
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Eine Richtlinie, 27 nationale Gesetze

Umsetzungsstand


NIS2 musste umgesetzt werden bis zum . Verbindlich ist für Sie das nationale Gesetz, nicht die Richtlinie selbst. Hier steht, wo jeder Mitgliedstaat steht.

Letzte Prüfung . Quelle: National official journals and European Commission infringement register. Der Umsetzungsstand ändert sich; prüfen Sie das nationale Amtsblatt, bevor Sie sich für eine Meldung darauf verlassen.

18
Umgesetzt
9
Teilweise oder gestuft
27
Mitgliedstaaten

Nach Mitgliedstaat


NIS2 transposition status, competent authority and national CSIRT for each of the 27 EU member states
Code Mitgliedstaat Status Zuständige Behörde CSIRT Länderpaket
AT Austria Partial BMI / NISKO CERT.at
BE Belgium Umgesetzt Centre for Cybersecurity Belgium CCB / CSIRT.be 129 €
BG Bulgaria Partial Ministry of e-Government CERT Bulgaria
CY Cyprus Umgesetzt Digital Security Authority CSIRT-CY
CZ Czechia Umgesetzt NÚKIB GovCERT.CZ
DE Germany Umgesetzt BSI CERT-Bund 129 €
DK Denmark Umgesetzt Centre for Cyber Security CFCS
EE Estonia Umgesetzt Information System Authority CERT-EE
ES Spain Partial INCIBE / CCN INCIBE-CERT
FI Finland Umgesetzt Traficom NCSC-FI
FR France Umgesetzt ANSSI CERT-FR 129 €
GR Greece Umgesetzt National Cybersecurity Authority NCSA-GR
HR Croatia Umgesetzt SOA / ZSIS CERT.hr
HU Hungary Umgesetzt SZTFH NBSZ NKI
IE Ireland Partial NCSC Ireland CSIRT-IE
IT Italy Umgesetzt ACN CSIRT Italia
LT Lithuania Umgesetzt NKSC CERT-LT
LU Luxembourg Umgesetzt ILR / HCPN CIRCL / GOVCERT.LU
LV Latvia Umgesetzt National Cybersecurity Centre CERT.LV
MT Malta Partial Malta Digital Innovation Auth. CSIRTMalta
NL Netherlands Partial RDI / NCTV NCSC-NL
PL Poland Partial Ministry of Digital Affairs CSIRT NASK / GOV / MON
PT Portugal Partial CNCS CERT.PT
RO Romania Umgesetzt DNSC DNSC
SE Sweden Partial MSB CERT-SE
SI Slovenia Umgesetzt URSIV SI-CERT
SK Slovakia Umgesetzt NBU SK-CERT

Warum das wichtiger ist als der Richtlinientext


Eine Verordnung gilt unmittelbar und überall gleich. Eine Richtlinie nicht. NIS2 setzt einen Sockel, und jeder Mitgliedstaat entscheidet, wie er darauf aufbaut — deshalb hat ein Konzern mit Standorten in mehreren Ländern nicht eine Compliance-Pflicht, sondern mehrere.

Was sich zwischen den Ländern tatsächlich unterscheidet:

  • Registrierung. Unterschiedliche Portale, Angaben und Fristen. Einige verlangen die Registrierung wenige Monate nach Inkrafttreten, andere knüpfen sie an eine sektorbezogene Benennung.
  • Erweiterungen des Anwendungsbereichs. Mehrere Mitgliedstaaten haben Einrichtungen unterhalb der Größenschwellen einbezogen oder Sektoren von nationaler Bedeutung ergänzt.
  • Aufsicht. Prüfbefugnisse, Auditfrequenz und die Bereitschaft, sie zu nutzen, unterscheiden sich stark.
  • Bußgeldrahmen. Die Obergrenzen des Artikels 34 sind einheitlich; wie eine nationale Behörde darin bemisst, nicht.
  • Meldewege. Die Fristen 24 h / 72 h / ein Monat gibt die Richtlinie vor, Portal, Sprache und Formular sind national.

Unsere Länderpakete decken genau diese Ebene ab — den Teil, den kein europaweiter Leitfaden liefern kann.

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